Beschluss zur Abrechnung"Die Gesamt- und Einzelabrechnungen des Jahres 2006 mit 105.000,34 Euro Einnahmen und 105.000,34 Euro Ausgaben werden genehmigt. Sie werden zur Zahlung fällig am 15.4.2007. Soweit in den Abrechnungen Abrechnungsergebnisse von Vorjahren aufgeführt sind, handelt es sich hierbei um nachrichtliche Werte. Diese werden nicht erneut beschlossen." ------------------------- Begründung: Die Abrechnung gliedert sich in die Gesamtabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft und die Einzelabrechnungen für jeden Wohnungseigentümer. Die Einnahmen und Ausgaben, möglicherweise auch das Druckdatum der Abrechnung sollte genannt werden, um Verwechslungen mit verschiedenen Versionen auszuschließen. Abrechnungsergebnisse aus Vorjahren sind nicht Bestandteil der Abrechnung und werden deshalb nicht erneut beschlossen. (amtl. Leitsatz)BayObLG, Beschluss vom 28.03.2001, Az.: 2 Z BR 52/00) |
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