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Wirtschaftsplan
 

Beschluss zum Wirtschaftsplan

"Die Wirtschaftspläne für das Jahr 2008 werde als Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne beschlossen. Sie gelten ausnahmsweise auch für das Folgejahr, wenn kein neuer Beschluss gefasst worden ist."

Varianten

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Begründung:

Wirtschaftspläne werden immer im Voraus beschlossen. Die Fortgeltung für das Folgejahr ist eine Vorsichtsmassnahme, falls im nächsten Jahr keine Eigentümerversammlung stattfindet (Beispiel: Erste Versammlung fand im November statt, Wiederholungsversammlung ist erst im Januar möglich. Somit wäre der Wirtschaftsplan am 1.1. ausgelaufen und kein Wohnungseigentümer müßte Hausgeld zahlen).

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Variante 1

Fälligkeit des Hausgelde für das gesamte Jahr zum 1. Januar bei gleichzeitiger monatlicher Stundung. Näheres dazu siehe CD zur Eigentümerversammlung.

 

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